Die bezirklichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendberufsagentur stehen unter 25-Jährigen immer dann mit Rat und Tat zur Seite, wenn sich herausstellt, dass die Dienstleistungen und Hilfen der Bezirksämter notwendig sind, um den Übergang in Ausbildung oder Beruf besser bewältigen zu können. Dies können Leistungen der Familien- und Jugendhilfe, im Gesundheitsbereich oder sonstige Sozialleistungen sein.
Die Jugendlichen erhalten eine erste Beratung und es wird geprüft, ob weitere Dienststellen aus dem Bezirksamt einzuschalten sind. Z. B. bietet der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) der Bezirksämter vielfältige Dienstleistungen zu unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige (bis 21 Jahre), Eltern, alleinerziehende Mütter oder Väter und für Schwangere an.
Weiterhin können Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit oder auch der Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Betracht kommen oder es ergeben sich z. B. Fragen im Bereich Unterhaltsvorschuss, Elterngeld oder zum Vormundschaftsrecht. Für junge Mütter oder Väter im Übergang spielt häufig auch die Frage nach der Kinderbetreuung und der Ausstellung eines Kita-Gutscheins eine große Rolle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln dann verbindlich den Kontakt, helfen bei der Beantragung von Leistungen und sorgen auch dafür, dass alle Informationen in der Jugendberufsagentur später wieder zusammenlaufen.
Die bezirklichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind außerdem wichtige Ansprechpartner für die Einrichtungen und Träger der Jugendhilfe oder die Straßensozialarbeit.
Mehr Informationen zu den Bezirksämtern und ihren Diensten finden Sie unter
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