Die Broschüre „Anschlüsse ermöglichen - Perspektiven eröffnen" wurde für Lehrkräfte, Begleiterinnen und Begleiter in der Ausbildungsvorbereitung, Beraterinnen und Berater erstellt. Sie ermöglicht einen schnellen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen für Jugendliche unter 25 Jahren, die die 10. Klasse mit oder ohne Schulabschluss beendet haben. Insbesondere werden Anschlussperspektiven in den Bereichen der Berufsvorbereitung, der Ausbildung sowie der spezifischen Angebote für junge Menschen mit Behinderung und deren jeweilige Voraussetzungen dargestellt.
Auf www.ichblickdurch.de ist das breite Spektrum von Fördermaßnahmen, Anbietern und Schulen zu finden.
Schulpflicht und damit Zugang zu Bildungsgängen für Schulpflichtige besteht unabhängig vom Herkunftsland für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Die Beratung zu diesen Bildungsgängen erfolgt im Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZ-HIBB).
Die Möglichkeiten zur Teilnahme an allen anderen Förderangeboten sind abhängig u.a. vom Sprachstand, Herkunftsland, Aufenthaltstitel und Alter. Zur Beratung und Zuweisung wenden sich
In allen Fällen sollte ein Termin vereinbart werden!
Informationen für Arbeitgeber:
Übersichten und Arbeitshilfen:
Die Berufsberatung informiert über Berufe, berät zu Wegen in Ausbildung und zeigt Alternativen auf. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. Jugendliche vereinbaren ihren Termin in der Eingangszone der Jugendberufsagentur (www.jba-hamburg.de: Standort im Bezirk).
Neben der dualen Ausbildung besteht für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf die Möglichkeit, eine geförderte Ausbildung zu absolvieren. Je nach individuellem Bedarf gibt es unterschiedliche Formen geförderter Ausbildung.
Die Ausbildung findet von Beginn an im Betrieb statt. Ein Bildungsträger begleitet den Jugendlichen u.a. mit Förderunterricht und sozialpädagogischer Unterstützung. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem Bildungsträger geschlossen. Ziel ist, dass der Ausbildungsvertrag vom Betrieb übernommen wird; gelingt dies nicht, so bleibt der Bildungsträger bis zum Abschluss der Ausbildung der Ausbildende.
Die Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt, inklusive betrieblicher Praktika. Ziel ist, einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb zu finden. Gelingt dies nicht, so bleibt der Bildungsträger bis zum Abschluss der Ausbildung der Ausbildende.
Für junge Menschen mit Behinderungen gibt es neben einer Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen die Möglichkeit, eine Ausbildung mit begrenzten Anforderungen zu absolvieren. Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe erteilt die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit. Die Entscheidung über die Art der Förderung ist abhängig von Art und Schwere der Behinderung und wird nach Vorliegen entsprechender Fachgutachten von einer Beratungsfachkraft der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Hamburg getroffen. Die Schulpflicht muss erfüllt sein.
Eine Übersicht der Hamburger Angebote geförderter Ausbildung, inklusive Kurzkonzepte, Zugangswege und Platzbelegungen, finden sie hier:
Die „Assistierte Ausbildung flex“ (AsA flex) ist für Auszubildende in betrieblicher Ausbildung oder Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung (EQ), die ohne Unterstützung ihre Ausbildung oder EQ nicht fortsetzen oder abschließen können. Das Ziel der Assistierten Ausbildung flex ist auch erreicht, wenn der junge Mensch seine betriebliche Berufsausbildung/EQ ohne die Unterstützung fortsetzen und abschließen kann.
Um eine entsprechende Unterstützung zu erhalten, müssen Jugendliche in der Eingangszone der Jugendberufsagentur (www.jba.hamburg.de: Standort im Bezirk) einen Termin für die Berufsberatung vereinbaren.
Alle jungen Menschen unter 25 Jahren, die auf Grund von Lernbeeinträchtigungen, sozialen Problemen (lt. Gesetz: „soziale Benachteiligung“) oder anderen Hemmnissen keinen Einstieg in die duale Ausbildung finden.
Für junge Menschen mit einer Behinderung ist die Form der Förderung abhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Entscheidung wird nach Vorliegen entsprechender Fachgutachten von einer Beratungsfachkraft der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit getroffen.
Die Schulpflicht muss erfüllt sein.
Eine Übersicht über die Zielgruppe der jungen Menschen mit Förderbedarf finden Sie hier:
Bei drohendem Ausbildungsabbruch gibt es mehrere unterstützende Angebote. Bitte sofort einen Termin in der zuständigen Jugendberufsagentur (www.jba-hamburg.de: Standort im Bezirk) bei der Berufsberatung vereinbaren. Zuständig ist immer die JBA, die sich im Wohnbezirk des Azubis befindet. Hier werden Möglichkeiten zur Unterstützung besprochen.
Eine Kontaktaufnahme über die Servicehotline der Jugendberufsagentur 2485 - 1188 ist ebenfalls möglich.
Hier finden Sie entsprechende Informationen zu den Konzepten und Abläufen in den Stadtteilschulen, den Gymnasien und den gymnasialen Oberstufen:
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Servicestelle BO: Berufliche Orientierung für Hamburg
BOSO Konzept – Stadtteilschulen
BOSO Konzept – gymnasiale Oberstufe
Übergang Schule - Beruf: Berufsorientierung in Hamburg
Hier finden Sie entsprechende Informationen:
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