Ausbildungsabbruch, Wechsel oder Kündigung?
Wichtiges vorab: Durchatmen - lass dir Zeit für eine Entscheidung und bedenke erst alle Konsequenzen. Lass dich zu nichts drängen, was Du nicht möchtest.mInformiere Deine Krankenkasse und die Berufsschule bei einer Kündigung, einem Abbruch oder einem Wechsel Deines Ausbildungsplatzes.
Der Ausbildungsabbruch droht? Sprich uns gerne an. Es gibt verschiedene Hilfsangebote für Dich.
Falls Du Deine Ausbildung abbrechen möchtest, solltest du Alternativen prüfen:
Z.B. kannst Du die Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortsetzen:
Du bist mit dem gewählten Beruf zufrieden, hast aber Probleme im Betrieb. Möglicherweise kannst Du Deine begonnene Ausbildung in einem anderen Betrieb abschließen.
Oder die Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf fortsetzen:
Vielleicht hattest du komplett andere Vorstellungen von deinem Wunschberuf. Sprich rechtzeitig mit Deiner Berufsberatung über Alternativen. Möglicherweise kannst du in der gleichen Firma oder einem anderen Betrieb einen alternativen Beruf erlernen.
Kündigung & Aufhebungsvertrag
Beendigung, Abbruch oder Weiterführung der Ausbildung in einem anderen Unternehmen
Innerhalb der Probezeit kannst Du Deine Ausbildung oder der Arbeitgeber Dir – aus rechtlicher Sicht – jederzeit kündigen, ohne Gründe dafür nennen zu müssen und auch ohne Frist.
Nach der Probezeit musst Du/der Arbeitgeber in jedem Fall die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Lese dazu Deinem Ausbildungsvertrag, dort sollte alles festgehalten sein.
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, wenn
- ein wichtiger Grund wie etwa massives Fehlverhalten vorliegt (z.B. Diebstahl). Bei der Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden → Fristlose Kündigung
- Du Deine Ausbildung aufgeben oder Dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchtest. Bei dieser Kündigung muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden → Ordentliche Kündigung
- In diesem Fall Du kannst die Ausbildung nicht in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortführen, sei dir also sicher, dass Du diesen Beruf nicht weiter erlenen möchtest!
Solltest Du und Dein Ausbildungsbetrieb übereinkommen, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr gewünscht ist, Du aber diesen Beruf bei einem anderen Unternehmen weiter erlernen möchtest, sollte ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden.
Egal, wofür Du Dich entscheidest:
- lass Dir alles vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen (wie z.B. Erhalt der Kündigung)
- falls Du arbeitslos wirst, dann melde Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit
- wenn Du unsicher bist, ob bei einer Kündigung/einem Aufhebungsvertrag alles richtig ist, dann wende Dich an die für Deinen Beruf zuständige Kammer/Institution
- bestehe auf ein Zeugnis für die Zeit, die Du im Unternehmen tätig warst mit den Inhalten Deiner Aufgaben